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   BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 275.01   

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https://dejure.org/2001,13054
BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 275.01 (https://dejure.org/2001,13054)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2001 - 1 B 275.01 (https://dejure.org/2001,13054)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2001 - 1 B 275.01 (https://dejure.org/2001,13054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absehen dürfen von der erneuten Anhörung eines Zeugen oder Beteiligten - Recht des Berufungsgerichts zur selbstständigen Würdigung von Aussagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grenzen der Befugnis des

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 275.01
    Zugleich sei es vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - abgewichen.

    Der beschließende Senat hat in dem von der Beschwerde genannten Beschluss vom 28. April 2000 im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung ausgeführt, dass das Berufungsgericht von der erneuten Anhörung eines Zeugen oder Beteiligten dann nicht absehen darf, wenn es die Glaubwürdigkeit der in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148 m.w.N. zur Rspr).

    An der selbstständigen Würdigung schriftlich festgehaltener Aussagen ist das Berufungsgericht auch ohne nochmalige Vernehmung des Zeugen oder der Beteiligten grundsätzlich nicht gehindert (Beschluss vom 28. April 2000, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 19.04.2000 - 10 K 479/00

    Rechtmäßigkeit zur Aufforderung zur Vorlage eines gültigen Reisepasses;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 275.01
    Der beschließende Senat hat in dem von der Beschwerde genannten Beschluss vom 28. April 2000 im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung ausgeführt, dass das Berufungsgericht von der erneuten Anhörung eines Zeugen oder Beteiligten dann nicht absehen darf, wenn es die Glaubwürdigkeit der in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für die Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (BVerwG 9 B 137.00 - AuAS 2000, 148 m.w.N. zur Rspr).
  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Von der erneuten Anhörung des Zeugen oder Beteiligten darf das Berufungsgericht jedoch dann nicht absehen, wenn es die Glaubwürdigkeit des in erster Instanz Vernommenen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen oder Beteiligten ankommt (vgl. etwa Beschluss vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 275.01 - Beschluss vom 20. November 2001 - BVerwG 1 B 297.01 - ; Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - juris; Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 7 B 47.99 - juris).
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